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Vorstands- und Präsidentenwahl der Steuerberaterkammer München

Die Steuerberaterkammer München versendet in dieser Woche die Vorschlagslisten zu der am 13.11.2015 stattfindenden Neuwahl ihres Vorstands und Präsidenten.

Mitglieder von COLLEGA e.V. sind schon seit Jahren Mitglieder des Vorstands der Steuerberaterkammer München, weitere Mitglieder von COLLEGA e.V. kandidieren erstmals für dieses Ehrenamt.

COLLEGA e.V. unterstützt seine Mitglieder durch die Herausgabe einer Empfehlungsliste. Download der Empfehlungsliste.

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2015
15.09.2015

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Familienheim Verzögerter Selbstbezug

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 61/2015 vom 09.09.2015 auf sein Urteil vom 23.06.2015  (Aktenzeichen II R 39/13) hin. Danach ist es für die Erbschaftsteuerbefreiung unbeachtlich, wenn dass Kinder des Erblassers ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim innerhalb angemessener Zeit für eigene Wohnzwecke zu nutzen.

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Fahrzeit als Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 99/2015 vom 10.09.2015 auf sein Urteil vom gleichen Tag hin. Danach gelten Fahrzeiten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für die täglichen Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten von ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden aufwenden, als Arbeitszeit.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
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