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Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 71/2015 vom 14.10.2015 auf sein Urteil vom 18.08.2015 (Aktenzeichen V R 13/14) hin. Danach können Pflegeleistungen, die durch Mitglieder eines eingetragenen Vereins erbracht werden, umsatzsteuerfrei sein.

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Einladung per E-Mail

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 14.10.2015 auf seinem Beschluss vom 24.09.2015 (Aktenzeichen 27 W 104/15) hin. Danach kann ein Verein seine Mitglieder rechtswirksam per E-Mail zur Mitgliederversammlung einladen, wenn in der Satzung schriftliche Einladung vorgesehen ist.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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