• COLLEGA e.V.

135. COLLEGA-TAG am 27.11.2015 in München

Die Themen sind spannend wie immer: GoBD und die Verfahrensdokumentationen verändern unser berufliches Umfeld. Elektronisches Portal für Steuerberater und KMU. Neuerungen im COLLEGA-Verbund-System. Die Betriebliche Altersversorgung in der Niedrigzinsphase. Lösungen für Pensionsrückstellungen. Fachliteratur Suchalgorithmen für Steuerberater. Informative Informationsbeschaffung im Zeitalter des Medienwandels.  Papier oder digital mit ZUGFeRD. Der Aktuelle Block. Die Einladung finden Sie hier.

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Wann muss eine Bank den Namen eines Kunden nennen?

Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 178/2015 vom 21.10.2015 auf sein Urteil vom 21.10.2015  (Aktenzeichen  I ZR 51/12) hin. Danach muss die Bank den Namen eines Kunden nennen, wenn das Konto für einen Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde.

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Aufwendungen für Geburtstagsfeier

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 73/2015 vom 21.10.2015 auf sein Urteil vom 08.07.2015 (Aktenzeichen  VI R 46/14) hin. Danach können beruflich veranlasste Kosten für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Lockangebot im Internethandel

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 21.10.2015 auf sein Urteil vom 01.08.2015 (Aktenzeichen 4 U 69/15) hin. Ein Internet-Händler muss es unterlassen, für nicht lieferbare Artikel mit einer Lieferung in 2-4 Werktagen und dem Zusatz "nur noch wenige Exemplare auf Lager" zu werben.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Holzhäuseln 37 · 84172 Buch am Erlbach
Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!