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1%-Regelung, Betriebsausgaben und Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 77/2015 vom 18.11.2015 auf sein Urteil vom 16.07.2015 (Aktenzeichen III R 33/14) hin. Danach werden bei einem Selbständigen keine Kfz-Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt, wenn er das Kraftfahrzeug seines Arbeitgebers nutzt und den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung versteuert.

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Katze betreuen ist haushaltsnah

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 79/2015 vom 25.11.2015 auf sein Urteil vom 03.09.20 (Aktenzeichen VI R 13/15) hin. Danach kann die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darstellen.

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