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Säumniszuschläge entfallen rückwirkend

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) weist in seiner Pressemitteilung 02/2016 vom 20.01.2016 auf sein Urteil vom 20.01.2016 (Aktenzeichen 9 C 1.15)  hin. Danach entfallen Säumniszuschläge rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Abgabenbescheid gewährt hatte und der Beitragsbescheid später endgültig aufgehoben wurde.

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