Frohe Ostern
COLLEGA wünscht den Lesern des COLLEGA-Wochen-Ticker, den Mitgliedern und Kunden sowie allen Freunden frohe Ostern.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 57/2016 vom 16.03.2016 auf sein Urteil vom 16.03.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 146/15) hin. Danach steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn in einem Fernabsatzgeschäft die Tiefpreisgarantie nicht eingehalten wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 59/2016 vom 18.03.2016 auf sein Urteil vom 18.03.2016 (Aktenzeichen V ZR 75/15) hin. Danach ist es grundsätzlich möglich, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils) rechtsfähiger Verband den Erwerb eines Grundstücks beschließen kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 25/2016 vom 16.03.2016 auf sein Urteil vom 11.11.2015 (Aktenzeichen V R 8/15) hin. Danach ist kein Vorsteuerabzug möglich für Beratungsleistungen gegenüber einem Arbeitnehmer über Fragen der Gründung einer GmbH.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 29.06.2015 über die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen aufgehoben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.03.2016 einen Entwurf eines BMF-Schreiben zur Betriebsstättengewinnaufteilung (Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen der Finanzen hat am 18. März 2016 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie den Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter dem Titel "Eindämmung der Normenflut" am 14.03.2016 festgelegt, welche BMF-Schreiben und gleichlautende Erlasse noch Gültigkeit haben.
Der Versicherer HDI schildert in seinem Newsletter I/2016 - Autor Rechtsanwalt Rafael Meixner - ausführlich und gründlich, worauf man achten muss.
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 16.02.2016 auf sein Urteil vom 20.01.2016 (Aktenzeichen 2 K 2807/12) hin. Danach hat ein ausländischer Unternehmer "selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren "nur" eine Rechnungskopie übermittelt."