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 der guten Ideen

AGB

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich,
Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der COLLEGA Software GmbH, Holzhäuseln 37, 84172 Buch am Erlbach (nachfolgend „Lizenzgeber“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Lizenznehmer“) mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber in seinem Online-Shop dargestellten digitalen Inhalte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und vom Lizenzgeber unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden. Hierunter fallen insbesondere Kopiervorlagen (Word-Dateien) für Verfahrensdokumentationen nach GoBD sowie EDV-Programme (Software) für Kanzleiverwaltung, Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuererklärungen oder E-Mail-Verschlüsselung.

2. Vertragsgegenstand bei der Überlassung von Software

2.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte.

2.2. Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der überlassenen Software.

2.3. Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.

2.4. Die Installation ist nicht Vertragsbestandteil. Insoweit verweist der Lizenzgeber auf die Installationsanleitung. Dies gilt insbesondere auch für die Hard- und Softwareumgebung in der die Software eingesetzt wird.

2.5. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.

 

3. Vertragsschluss 

3.1. Die im Online-Shop des Lizenzgebers veröffentlichten Inhalte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.

3.2. Der Lizenznehmer kann das Angebot über das in den Online-Shop des Lizenzgebers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die ausgewählten Inhalte in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Inhalte ab. Ferner kann der Lizenznehmer das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Lizenzgeber abgeben.

3.3. Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

3.3.1. indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder

3.3.2. indem er dem Lizenznehmer die bestellten Inhalte überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder

3.3.3. indem er den Lizenznehmer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmern zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

3.4. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert und dem Lizenznehmern nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Lizenznehmer nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Lizenzgebers abgerufen werden.

3.5. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Lizenznehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

3.6. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3.7. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.

4. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Lizenzgebers.

5. Vergütung

5.1. Für die Rechtseinräumung an den jeweiligen Inhalten erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung ergibt.

5.2. Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.3. Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Lizenznehmer im Online-Shop des Lizenzgebers mitgeteilt.

5.4. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

5.5. Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnungskauf“ ist die Vergütung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6. Lieferung der Inhalte

6.1. Der Lizenzgeber bewirkt die Lieferung, indem er dem Lizenznehmer eine digitale Kopie des vertragsgegenständlichen Inhalts zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Hierzu stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer per E-Mail einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann.

6.2. Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Inhalt im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.

7. Einräumung von Nutzungsrechten

7.1. Nutzungsrechte bei der Überlassung von Kopiervorlagen

7.1.1. Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung in dem nachfolgend beschriebenen Umfang zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen:

7.1.1.1. Der Lizenznehmer darf die überlassenen Dateien auf EDV-Geräten in seiner Kanzlei oder in seinem Unternehmen speichern und nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Kopiervorlagen zu verändern, um sie an die jeweils individuellen Gegebenheiten anzupassen sowie die in dieser Weise veränderten Dateien für seine Kanzlei oder sein Unternehmen zu nutzen.

7.1.1.2. Ist der Lizenznehmer Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und/oder Rechtsanwalt, gilt für ihn darüber hinaus: Der Lizenznehmer ist berechtigt, die überlassenen Daten als Kopiervorlagen zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen für seine Kanzlei zu nutzen. Eine Nutzung zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen für Dritte – auch Mandanten – bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.

7.1.1.3. Ist der Lizenznehmer sonstiger Unternehmer, gilt für ihn darüber hinaus: Der Lizenznehmer ist berechtigt, die überlassenen Daten als Kopiervorlagen zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen für sein Unternehmen zu nutzen. Eine Nutzung zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen für Dritte – auch Schwester-, Tochter oder Partnerunternehmen – bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.

7.1.2. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit nicht der Lizenzgeber einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.

7.1.3. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Lizenzgeber kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

7.2. Nutzungsrechte bei der Überlassung von Software

7.2.1. Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder geschäftlichen  Zwecken zu nutzen.

7.2.2. Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.

7.2.3. Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.

7.2.4. Dem Lizenznehmer ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.

7.2.5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

7.2.6. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

7.2.7. Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen.

7.2.8. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. 

8. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers bei der Überlassung von Software

8.1. Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.

8.2. Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.

8.3. Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

9. Mängelhaftung

9.1. Der Lizenzgeber versichert, dass er die überlassenen Kopiervorlagen nach bestem Wissen und auf Basis gründlicher Recherche zusammengestellt hat. Bei allen Kopiervorlagen handelt es sich lediglich um Vorschläge des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die einzelnen Angaben, Texte und Vorlagen auch für den speziellen und individuellen Bedarf des Lizenznehmers geeignet sind. Die Entscheidung über eine Eignung und Verwendung der überlassenen Dateien muss der Lizenznehmer eigenverantwortlich treffen. Der Lizenznehmer hat die Vorschläge des Lizenzgebers an seine individuellen Gegebenheiten in seiner Kanzlei oder in seinem Unternehmen anzupassen.

9.2. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber bei Mängeln der überlassenen Inhalte nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

9.2.1. Für Unternehmer

9.2.1.1. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;

9.2.1.2. hat der Lizenzgeber die Wahl der Art der Nacherfüllung;

9.2.1.3. beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;

9.2.1.4. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

9.2.2. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

9.2.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen,

9.2.2.2. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie

9.2.2.3. für den Fall, dass der Lizenzgeber den Mangel arglistig verschwiegen hat.

9.2.3. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

9.2.4. Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Lizenznehmer die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Kaufsache als genehmigt.

10. Haftung

Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1. Der Lizenzgeber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

10.1.1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

10.1.2. bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

10.1.3. aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

10.1.4. aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Verletzt der Lizenzgeber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Lizenzgeber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.

10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Gerichtsstand

Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Lizenznehmern zugerechnet werden können. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.

13. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.