GoBD Hinweise
Am 11.03.2024 hat die das Bundesministerium der Finanzen Änderungen der GoBD veröffentlich. Geändert wurden zwar nur 18 Punkte (davon einige redaktionelle Änderungen). Inhaltlich sind die wenigen Änderungen aber von sehr großer Bedeutung. Das betrifft vor allem den Datenzugriff (sog. Z3 Zugriff) bei Außenprüfungen und die Folge, wenn dieser nicht erfolgreich verläuft.
Zu den GoBD 2024 stellt COLLEGA e.V. ein Synopse zum Vergleich mit den GoBD 2019 zur Verfügung. Synopse GoBD-2024 mit GoBD-2019
Wir nehmen mit dieser Information die Berichterstattung über die GoBD wieder auf. Sie finden in der Tabelle unten Links zu den von uns erstellten nicht amtlichen Fassungen der GoBD.
Durch die seit 01.01.2015 gültigen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) werden die aus dem Jahr 1995 stammenden GoBS und die GDPdU aus dem Jahr 2001 aufgehoben. Der sogenannte Mikrofilmerlass vom 01.02.1984 und die sogenannte Rechnungsrichtlinie vom 29.01.2004 gelten weiter.
Die Finanzverwaltung hat ihre Vorstellungen verdeutlicht. Berater und Unternehmer müssen damit rechnen, dass die neuen Grundsätze im Zweifelsfall Anwendung finden und bei Nichtbeachtung zu Nachteilen führen werden. COLLEGA-Wochen-Ticker versucht, die wichtigsten Literaturmeinungen an dieser Stelle aufzuführen - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben zu wollen.
Finanzverwaltung: | |
11.03.2024 | GoBD 11.03.2024 Bundesfinanzministerium | Text als PDF |
11.03.2024 | GoBD 11.03.2024neu Synopse mit GoBD-28.11.2019 | nicht amtliche Ausgaben/ |
28.11.2029 | GoBD 28.11.2029 GoBD 28.11.2029 | nicht amtliche Ausgabe |