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COLLEGA-Wochen-Ticker 09-10/2024

COLLEGA-Wochen-Ticker 09-10/2024

Link zum COLLEGA-Wochen-Ticker – Newsletter 09-10/2024:
Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 09-10/2024

Die Ticker-Themen heute:

Umsatzsteuer grenzüberschreitende Personenbeförderung | BMF
Highlights März 2024 | BMF
Steuerforum der Finanzverwaltung 17.-18.09.2024 in Berlin | BMF
Unrichtiger Umsatzsteuerausweis bei Endverbrauchern unschädlich | BMF
Lohnsteuerabzug im April 2024 | BMF
Sitz EU-Geldwäschebehörde Frankfurt/Main | BMF
Unentgeltliche Wertabgaben - Sachentnahmewerte 2024 | BMF
Verbraucher-Darlehensvertrag Widerruf | BGH
Vertragsstrafen im Umgangsrecht unzulässig | BGH
Vermächtnis keine Nachlassverbindlichkeit bei Verwendung der Jastroschen Klausel | BFH
E-Rechnung - was kommt zum 01.01.2024 | COLLEGA-TAG

154 COLLEGA TAG am Freitag, 26.04.2024 14.00 Uhr bis 19:00 Uhr

Hochaktuelle Themen erwarten Sie:

  • Digitale Revolution in der Steuerberatung: künstliche Intelligenz
  • E-Rechnung, ZUGFeRD-Rechnung: Was ist fertig und was soll zum 01.2025 kommen? Hinweis auf die zu erwartenden Regelungen der Finanzverwaltung
  • Datenschutz, Geldwäscheprävention, Hinweisgeberschutz
  • Verfahrensdokumentation 2024 – das Vorgehen der Finanzverwaltung
  • Aktueller Block, tagesaktuelle zivil- und steuerrechtliche Themen
  • Erfahrungsaustausch in der Kaffeepause und beim gemeinsamen Abendessen
  • Ausstellung KI-gestützte Metasuche

Die ausführliche Einladung mit weiteren Informationen finden Sie über diesen Link

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bringen Sie Ihre Fragen mit, sie werden beantwortet und diskutiert.

Anmerkungen zum Thema E-Rechnung:
Die Politik streitet und die Bürger und ihre Berater wissen nicht, was nun wirklich zum 01.01.2025 kommen wird.
Vor allem kann die Finanzverwaltung ihre detaillierten Anforderungen erst formulieren, wenn die Politiker sich endlich geeinigt haben.
Der nächste Schritt ist die Sitzung des Bundesrats am 22.03.2024.
Wir werden über die Ergebnisse zeitnah berichten und am 154. COLLEGA-TAG am Freitag, 26.04.2024 die für die Praxis sehr wichtigen Fragen beantworten.
Lieferanten des Bundes müssen schon seit längerem ihre Rechnungen im Format XRechnung übermitteln. Teilweise haben die Bundesländer und einige Kommunen Ihren Lieferanten ähnliche Verpflichtungen auferlegt. Zum 01.01.2025 sollen alle Behörden und alle die nicht öffentlichen Unternehmer nur noch Rechnungen in elektronischer Form (E-Rechnung, ZUGFeRD) erhalten..
Dieses sog. B2G-E-Invoicing bzw. B2B-E-Invoicing bedeutet das Ende von Papierrechnungen. 
Außerdem sind weitergehende Neuregelungen zum 01.01.2025 zu erwarten.
Das bedeutet, dass alle Unternehmer spätestens am 01.01.2025 ihre Rechnungen in den gängigen Formaten XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) elektronisch erstellen und versenden müssen.
Die empfangenden Behörden und nicht öffentlichen Unternehmer (also jeder Unternehmer) werden die elektronischen Rechnungen elektronisch weiterbearbeiten. Unternehmen werden sie elektronisch in ihre Finanzbuchführung übernehmen und mindestens 10 Jahre revisionssicher archivieren. Das wird bei größeren Unternehmen schon seit Jahren praktiziert.
Im Fall einer Außenprüfung sind die Rechnungsdaten elektronisch zu Verfügung zu stellen.
Hierzu fehlen aber die genauen Anforderungen der Finanzverwaltung.
COLLEGA e.V. hat am 154. COLLEGA-TAG am 26.04.2024 einen Anbieter von IT-Programmen E-Finanzbuchführung, E-Rechnung und E-Auftragsverwaltung zur Vorstellung seiner Softwarelösungen eingeladen.
Kunden von HSC sind Behörden, die nur das X-Rechnungs-Format akzeptieren. Daher hat HSC praktische Erfahrung in der Erstellung von Rechnungen an Behörden.
Bei Bedarf werden Schnittstellen zur DATEV als Standard angeboten.
Zu den Übergangsregelungen siehe Schuster in DATEV Magazin 03/2024 S. 8
 

Dauerservice:
Die Umsatzsteuerumrechnungskurse: Link zur Homepage des Bundesfinanzministeriums
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt nach den Angaben der Deutschen Bundesbank derzeit 3,12% Siehe Homepage der Deutschen Bundesbank: Link

Mit freundlichen Grüßen

Günter Hässel
1. Vorsitzender
COLLEGA
Verband für EDV- und Kanzleiorganisation für Angehörige der
steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfen Berufe e.V.
Holzhäuseln 37,   84172 Buch am Erlbach
T: +49 (8709) 92230         F: +49 (8709) 922333
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.          www.collega.de

Vereinsregister AG Landshut: Nummer VR 1077 | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Günter Hässel, WP, StB, RB (RAK) | Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts: Günter Hässel, erreichbar über obige Anschrift. Alle Informationen basieren auf gründlichen Recherchen. Dennoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden.

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