Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

COLLEGA-Wochen-Ticker 23-24/2024

COLLEGA-Wochen-Ticker 23-24/2024

Link zum COLLEGA-Wochen-Ticker – Newsletter 23-24/2024:
Hässel Verfahrensdokumentation Newsletter 23-24/2024

 

Die Themen heute:

E-Bilanz Veröffentlichung Taxonomie 6.8.vom 01.04.2024 | BMF
Obligatorische E-Rechnung Entwurf BMF-Schreiben an Verbände | BMF
Verbesserungen für Start-Ups | BMF
Zuschüsse - Umsatzsteuerliche Behandlung | BMF
Kabinett erstellt Finanzausgleichsgesetz | BMF
Umsatzbesteuerung der Öffentlichen Hand | BMF
Finanzkonten InformationsaustauschG. Austauschliste 2024 | BMF
Steueroasen-Abwehrgesetz Stellungnahme | BMF
Unterstützung Braunkohleländer | BMF
Neue Mitwirkungspflicht bei Außenprüfungen | Literaturhinweis
Geschenke an Arbeitnehmer-Geschäftsfreunde | Literaturhinweis
Richtsatzsammlung - | Literaturhinweis
BFH: AdV Grundsteuer Bundesmodell | Literaturhinweis

Hinweise zur E-Rechnung von COLLEGA Software-GmbH

Rechtsanwalts- und Steuerberatungs-Kanzleien bekommen als Anwender des Programms COLLEGA-Kanzlei die Rechnungen für die Lizenzgebühren auf Wunsch als elektronische Rechnungen im amtlich zugelassenen Format ZUGFeRD.

Nach ausführlichen Tests werden nunmehr im Juli 2024 alle Kunden ersucht, umzustellen und dem Empfang von E-Rechnungen per E-Mail-Versand zuzustimmen (anstelle von Papierrechnungen).

Denn ab 01.01.2025 haben alle Rechnungsaussteller im B2B-Bereich ihren Kunden anstelle von Papier-Rechnungen elektronische Rechnungen zu überlassen, nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden können Rechnungen noch für eine Übergangszeit in Papierform überlassen werden.

 Das ist für Steuerberater sehr wichtig: Privatmandanten möchten oft keine elektronischen Rechnungen. Oft haben sie auch für den Empfang keine technischen Voraussetzungen. Die Vorschriften für die E-Rechnung gelten auch nicht für B2P Rechnungen. Da ist er gut, wenn Rechnungen für die B2B- und  B2P Bereiche mit einem Programm erzeugt werden können. Lediglich der Versand unterscheidet sich. Das ist bei dem Programm COLLEGA-Kanzlei gegeben.

Ohne Hektik können Anwender der Software COLLEGA-Kanzlei im 2. Halbjahr 2024 die Umstellung auf das neue Rechnungsformat erledigen - einschließlich Anpassung der Verfahrensdokumentation.

Denn ab 01.01.2025 haben alle Rechnungsaussteller im B2B-Bereich ihren Kunden anstelle von Papier-Rechnungen elektronische Rechnungen zu überlassen.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden können Rechnungen noch für eine Übergangszeit in Papierform überlassen werden.

Es ist also eine Umkehr eingetreten: Bisher wurden und werden (bis 31.12.2024) elektronische Rechnungen nur auf Wunsch des Kunden überlassen, ab 01.01.2025 ist es umgekehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Hässel
1. Vorsitzender

COLLEGA
Verband für EDV- und Kanzleiorganisation für Angehörige der
steuer- und rechtsberatenden sowie wirtschaftsprüfen Berufe e.V.
Holzhäuseln 37,   84172 Buch am Erlbach
T: +49 (8709) 92230         F: +49 (8709) 922333
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.          www.collega.de

Dauerservice:
Die Umsatzsteuerumrechnungskurse: Link zur Homepage des Bundesfinanzministeriums
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt nach den Angaben der Deutschen Bundesbank derzeit 3,62% Siehe Homepage der Deutschen Bundesbank. Liste mit Einzeldaten siehe: Link

Vereinsregister AG Landshut: Nummer VR 1077
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Günter Hässel, WP, StB, RB (RAK)
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Presserechts: Günter Hässel, erreichbar über obige Anschrift.
Alle Informationen basieren auf gründlichen Recherchen. Dennoch kann keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen werden.

Falls Sie diese Mail irrtümlich erhalten haben, verständigen Sie bitte den Absender, wir werden uns bemühen, diesen Fehler in Zukunft zu vermeiden. Impressum

Nutzen Sie Ihre Mitgliedschaft bei COLLEGA e.V.

  • durch regelmäßiges Lesen des COLLEGA-Wochen-Ticker. Sie finden bei uns viele Informationen, die Sie nicht überall finden
  • durch geringe Zeitverluste. Wir sprechen jedes Thema kurz an – Sie können sofort erkennen, ob es sofort oder später Nutzen bringt
  • durch die kostenfreie Teilnahme an unseren COLLEGA-TAGEN. Auch hier gilt: Wir informieren kurz und knapp, wenn Sie das Thema interessiert, können Sie es jederzeit aufgreifen
  • durch die COLLEGA-Homepage: Dort finden Sie auch die früheren Ticker
    COLLEGA-Wochen-Ticker ab 2024 - COLLEGA
  • durch Teilnahme an unserem Erfahrungsaustausch:
  • Keiner weiß alles, aber
  • Viele wissen viel
  • machen Sie mit, es lohnt sich – versprochen
  • schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie einfach an
  • Mitmachen kostet nichts und bringt viel Nutzen