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Ermäßigter Umsatzsteuersatz Dorffest Eintrittsgelder

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 85/2014 vom 23.12.2014 auf sein Urteil vom 05.11.2014 (Aktenzeichen XI R 42/12) hin.

 

Danach unterliegen Eintrittsgelder, die eine Gemeinde für ihr Dorffest erhebt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.

Der BFH hat die Pressemitteilung auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2015

29.12.2014