Ermäßigter Umsatzsteuersatz Dorffest Eintrittsgelder
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 85/2014 vom 23.12.2014 auf sein Urteil vom 05.11.2014 (Aktenzeichen XI R 42/12) hin.
Danach unterliegen Eintrittsgelder, die eine Gemeinde für ihr Dorffest erhebt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
Der BFH hat die Pressemitteilung auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzhof
29.12.2014