Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

VG Wort Beteiligung von Verlagen

Der Bundesgerichtshof weist in seine Pressemitteilung 192/2014 vom 18.12.2014 auf seinen Beschluss vom gleichen Tag (Aktenzeichen I ZR 1198/13) hin.

 

Danach hat er eine Verfahren zur Frage, ob die Verwertungsgesellschaft Wort Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an ihrem Verteilungsplan beteiligt und damit die Anteile der Autoren an den Einnahmen schmälert, bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt. Das Oberlandesgericht München hatte dem Kläger teilweise Recht gegeben.

Der BGH hat die Pressemitteilung 192/2014 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2015

29.12.2014