Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG
Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2013 die neue EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, durch die die 4. und 7. EU-Richtlinie ersetzt wurden.
Wesentliche Änderungen sind:
- Abschreibungen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten.
- Ausschüttungssperre bei bestimmten Gewinnausschüttungen an Tochtergesellschaften.
- Änderungen bei den Angaben von Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten.
- Neudefinition der Umsatzerlösen.
- Wegfall der außerordentlichen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Stärkung der Bedeutung des Anhangs.
- Änderungen im Anlagenspiegel.
- Änderung bei der Darstellung von latenten Steuern.
- Änderungen bei den Hinweisen auf nach Schluss des Geschäftsjahren eingetretene Vorfälle.
- Hinweis der Gewinnverwendung im Anhang.
- Veränderungen für kleine Gesellschaften.
- Änderung bei der Offenlegung.
Das Gesetz ist am 23.07.2015 in Kraft getreten, die meisten Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 enden.
Der NWB-Verlag hat ein Buch "Neues Deutsches Bilanzrecht nach BilRUG: Überblick, Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis" herausgebracht, in dem die einzelnen Änderungen besprochen werden.
Einen Hinweis auf das Werk hat der NWB-Verlag auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage NWB-Verlag
COLLEGA-Wochen-Ticker 01/2016
04.01.2016