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Ergänzung der technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit zwei Schreiben vom 16.12.2019 „Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ auf verschiedene Ergänzungen hin.

 

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 16.12.2019:
„Die Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
• „Ergänzung der BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme Testspezifikation“: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03153/index_htm. html
• „Amendment BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)”: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03151/index_htm. html
• “Ergänzung der BSI TR-03116-5“: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/index_htm. html“

 

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium

 

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 01-02/2020
07.01.2020

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Zitate auf dem BMF-Schreiben vom 17.12.2019.

„Randnummer 5 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S. 1054) wird entsprechend mit der Maßgabe neu gefasst, dass die betroffenen Pensionsrückstellungen zum Schluss des Wirtschaftsjahres in Höhe der Teilwerte unter Zugrundelegung der "HeubeckRichttafeln 2005 G“ angesetzt werden können.“

„Die Neufassung der Randnummern 5 ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.“

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium