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Umsatzsteueranwendungserlass geändert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.12.2019 den Umsatzsteueranwendungserlass geändert.

Insbesondere wurden Die Änderungen der Rechtsprechung (43 Punkte) berücksichtigt, außerdem wurden redaktionellen Änderungen vorgenommen.

Das BMF hat das Schreiben vom 19.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 01-02/2020
07.01.2020

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Zitate auf dem BMF-Schreiben vom 17.12.2019.

„Randnummer 5 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2005 (BStBl I S. 1054) wird entsprechend mit der Maßgabe neu gefasst, dass die betroffenen Pensionsrückstellungen zum Schluss des Wirtschaftsjahres in Höhe der Teilwerte unter Zugrundelegung der "HeubeckRichttafeln 2005 G“ angesetzt werden können.“

„Die Neufassung der Randnummern 5 ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.“

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium