Besteuerung der Grenzpendler Belgien Konsultationsvereinbarung verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.03.2021 das Schreiben "Fünfte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020; Besteuerung von Grenzpendlern" veröffentlicht.
IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001
Besteuerung der Grenzpendler Belgien Konsultationsvereinbarung verlängert
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 23.03.2021:
"Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 17. März 2021 wurde sie nunmehr bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die in der Konsultationsvereinbarung vom 6. Mai 2020 getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibt somit möglich."
Das BMF hat das Schreiben vom 23.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021
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