Besteuerung der Grenzpendler Niederlande Konsultationsvereinbarung verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.03.2021 das Schreiben " Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Dritte Verlängerung" veröffentlicht.
GZ IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001
Besteuerung der Grenzpendler Niederlande Konsultationsvereinbarung verlängert
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 23.03.2021:
"Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben wir uns mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 30. Juni 2021 Bestand haben wird."
Das BMF hat das Schreiben vom 23.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021
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