Gewinnabführungsverträge - Anpassung in Altfällen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.03.2021 ein Schreiben " Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen im Sinne des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. aufgrund der Änderung des § 302 AktG zum 1. Januar 2021" veröffentlicht.
Gewinnabführungsverträge - Anpassung in Altfällen
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 24.03.2021:
"Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge, bei denen nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. die Verlustübernahme durch statischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG in der Fassung des Artikel 9 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553) oder durch wörtliche Wiedergabe dieser Regelung vereinbart worden ist, gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:"
Das BMF hat das Schreiben vom 24.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021
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