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Gewinnabführungsverträge - Anpassung in Altfällen


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.03.2021 ein Schreiben " Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen im Sinne des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. aufgrund der Änderung des § 302 AktG zum 1. Januar 2021" veröffentlicht.
GZ  IV C 2 - S 2770/21/10001 :001  
Gewinnabführungsverträge - Anpassung in Altfällen

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 24.03.2021:
"Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge, bei denen nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. die Verlustübernahme durch statischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG in der Fassung des Artikel 9 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553) oder durch wörtliche Wiedergabe dieser Regelung vereinbart worden ist, gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:"

Das BMF hat das Schreiben vom 24.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021

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