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Positivliste der BMF-Schreiben und der gemeinsamen Ländererlasse


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.03.2021 ein Schreiben "Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 17. März 2021 ergangen sind" und eine Pressemitteilung "Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 17. März 2021 ergangen sind" veröffentlicht.
Positivliste der BMF-Schreiben und der gemeinsamen Ländererlasse

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.03.2021:
"Für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2019 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31. Dezember 2019 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1. Januar 2020 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Die Positivliste umfasst 1.755 BMF Schreiben und 115 gleich lautende Ländererlasse. Das BMF stellt sie für ab "sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen  (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen - Steuern Steuerverwaltung & Steuerrecht - Eindämmung der Normenflut“ zum Herunterladen bereit. Link zum Download der Positivliste

Das BMF hat auch die Liste der nicht in der Positivliste enthaltenen 98 BMF-Schreiben und 22 gleich lautenden Ländererlasse zum Download bereitgestellt. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021

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