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Verfahrensrechtliche Erleichterungen wegen Corona


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.03.2021 das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2); Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen" veröffentlicht.
GZ  IV A 3 - S 0336/20/10001 :037
Verfahrensrechtliche Erleichterungen wegen Corona

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.03.2021:
"In weiten Teilen des Bundesgebietes entstehen durch das Coronavirus weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch eine angemessene Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2021
29.03.2021

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