Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Besteuerung von Reiseleistungen Verlängerung der Nichtbeanstandung bei Sitz im Drittland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.03.2021 ein Schreiben "Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung" veröffentlicht.
GZ  III C 2 - S 7419/19/10002 :004
  

Besteuerung von Reiseleistungen Verlängerung der Nichtbeanstandung bei Sitz im Drittland

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 29.03.2021:

"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreibens vom 29. Januar 2021, III C 2-S 7419/19/10002:004 (DOK 2020/0981332) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert."

Das BMF hat das Schreiben vom 29.03.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2021
06.04.2021

Das Netzwerk

Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel

 

%MCEPASTEBIN%