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Haftung für Umsatzsteuer beim Internethandel

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.04.2021 ein Schreiben veröffentlicht:  "Umsatzsteuer; Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet; Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum 1. Juli 2021"
GZ III C 5 -S 7420/19/10002 :013

#Haftung für Umsatzsteuer beim #Internethandel
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 20.04.2021

"Durch Artikel 14 Nr. 12, 16, 17 und 22 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 (Jahressteuergesetz 2020 -JStG 2020; BGBl. I S. 3096) wurden die §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG geändert. Die Änderungen treten gemäß Artikel 50 Abs. 6 des o. g. Gesetzes am 1. Juli 2021 in Kraft. 
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 1. April 2021 -III C 3 - S 7340/19/10003 :022 (2021/0382933), BStBl I S. xxxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
"

Das BMF hat das Schreiben vom 20.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2021
26.04.2021

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