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Umsetzungshilfe für die Anwendung der Steuerfreiheit von Präventionsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.04.2021 ein Schreiben "Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer  34 EStG" veröffentlicht. 
GZ IV C 5 -S 2342/20/10003 :003
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#Umsetzungshilfe für die Anwendung der Steuerfreiheit von #Präventionsleistungen nach § 3 Nr. 34  EStG
Zitat aus der Pressemitteilung des BMF vom 20104.2021:

Steuerfrei sind nach § 3 Nummer
"34. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.“
 

Die "Umsetzungshilfe" umfasst 10 Seiten mit zahlreichen sehr detaillierten Regelung und Auflistungen, was unter Präventionsleistungen in diesem Sinn zu verstehen ist.  

Das BMF hat das Schreiben vom 20.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2021
26.04.2021

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