Entscheidungen des BFH nach Beratung in einer Videokonferenz
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 014/21 vom 29.04.2021 auf sein Urteil vom 10.02.2021 (Aktenzeichen IV R 35/19) hin, nach dem gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden können.
Entscheidungen des BFH nach Beratung in einer Videokonferenz
Die Richter*innen entscheiden nach Beratung und Abstimmung. Es sei nicht gesetzlich geregelt, ob dies in einer Präsenzsitzung erfolgen müsse oder auch in einer Videokonferenz erfolgen könne. BFH kommt zu dem Ergebnis, dass eine wirksame Beratung und Abstimmung eines nur aus Berufsrichtern bestehenden Richterkollegiums auch im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden kann. Allerdings seien einige Voraussetzungen zu beachten. Damit sei auch in Pandemiezeiten ein effektiver Rechtsschutz in angemessener Zeit möglich.
Der BFH hat die Pressemitteilung 014/21 vom 29.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2021
03.05.2021
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