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Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge aus ab 01.01.2018 realisierten Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen

Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat am 13.04.2021 das Schreiben "Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2017 (BStBl I 2018, S. 13)" veröffentlicht.
GZ IV C 1 - S 2401/19/10003 :001

Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge aus ab 01.01.2018 realisierten Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021:
"Ab dem 1. Januar 2018 realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 InvStG 2018 mit Ausnahme der Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 4 InvStG 2018), unterliegen mit den ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen und durch Veräußerung realisierten Wertveränderungen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug."

Das Schreiben beinhaltet Nichtbeantandungsregelungen für die Vergangenheit.

Das BMF hat das Schreiben vom 13.04.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2021
03.05.2021

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