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 der guten Ideen

Selbstanzeige Leitfaden

Der Deubner Verlag hat einen "Leitfaden für Steuerberater zum Schutz vor Haftung bei Steuerhinterziehungen von Mandanten" herausgebracht.

Aufgrund der zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Verschärfungen bei Selbstanzeigen ergeben sich nach den Erläuterungen des Deubner Verlags neue Haftungsrisiken für Steuerberater.

Die Broschüre ist durchaus lesenswert, auch wenn man sich als Steuerberater dazu entschlossen hat, keine Vertretung von Mandanten bei Steuerstrafverfahren und Selbstanzeigen zu übernehmen. Es werden nämlich - unter Hinweis auf die Rechtsprechung - Beispiele aus der laufenden Beratung aufgezeigt, in denen - wohl auch versehentliche - Fehlberatungen zu Steuerverkürzungen und Schadensersatzansprüchen geführt haben.

In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere zu beachten:

1. Die Bearbeitung von Steuerstrafsachen - einschließlich der Erstellung von Selbstanzeigen - gehören in die Hände von Fachleuten. Das sind Rechtsanwälte mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Steuerberater ohne entsprechende Zusatzausbildung sollten - im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Mandanten - die Finger davon lassen.
2. Unter keinen Umständen sollte ein Steuerberater Selbstanzeigen für Steuern erstellen, an deren Deklaration er mitgewirkt hat. Hierauf hat das Mitglied des Vorstands von COLLEGA e.V., Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilhelm Schwarzmayr in seinen Vorträgen zum Steuerstrafrecht mehrfach hingewiesen.
3. Wenn Mandanten auch dazu neigen, eventuelle geringere Steuern gerne anzunehmen, werden sie bei den Konsequenzen aus Nachzahlungen niemals auf Vorhaltungen gegen einen "großzügigen Steuerberatern" verzichten. Neben dem leichten Vorwurf "wenn ich das gewusst hätte ..." findet man häufig die Anschuldigung "mein Steuerberater hat mit zu diesem Vorgehen geraten ...". Daher sollte ein steuerlicher Berater niemals "ein Auge zudrücken", sondern jeden Verdachtsfall ansprechen und sich davon deutlich distanzieren. Die erwähnte Broschüre zeigt auf, wie schnell man in den Verdacht der Mittäterschaft kommen kann.
4. Von unbelehrbaren Mandanten sollte man sich so rasch wie möglich trennen. Dieser an sich alte Grundsatz gilt ab 01.01.2015 umso mehr.

Der Leitfaden des Deubner-Verlags kann kostenfrei von dessen Homepage herunter geladen werden.  Homepage Deubner-Steuern.de

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2015
05.01.2015