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Steuererklärungsfristen für 2014

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 02.01.2015 Erlasse über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 veröffentlicht.

 

Die Abgabefristen sind - wie im Vorjahr - 31.05.2015 (allgemeine Frist). Steuererklärungen, die von einem steuerlichen Berater bearbeitet werden, sind bis 31.12.2015 (mit Fristverlängerungsantrag bis 28.02.2016) abzugeben. Die Finanzverwaltung kann die Steuererklärungen vorzeitig anfordern.

Das BMF hat den gemeinsamen Ländererlass auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage http://www.bundesfinanzministerium.de  

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2015
05.01.2015