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 der guten Ideen

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Januar 2016 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens bekannt gemacht.

Das BMF hat die Bekanntmachung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2016
11.01.2016 

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