Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Januar 2016 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens bekannt gemacht.
Das BMF hat die Bekanntmachung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2016
11.01.2016