Testamente auf Zetteln ungültig
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 05.01.2016 auf seinen rechtskräftigen Beschluss vom 27.11.2015 (Aktenzeichen 10 W 153/15) hin.
Die im Jahr 1986 auf zwei Zetteln vorgenommenen Notizen wurden nicht als Testament anerkannt.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Nach der äußeren und der inhaltlichen Gestaltung sei ein Testament ebenfalls fraglich. Die Überschrift enthalte gravierende Schreibfehler, im Text fehle ein vollständiger Satz. Dabei sei die Erblasserin der deutschen Sprache in Schrift und Grammatik hinreichend mächtig gewesen."
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 05.01.12016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2016
11.01.2016