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 der guten Ideen

VOIP berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung und Vorratsdatenspeicherung

Die Telekom, Deutschlands größter Telefonanbieter, hat sich das Ziel gesetzt, bis 2018 alle bisherigen Telefonanschlüsse auf „IP-basierten Anschlüsse“ umzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Anbieter, wenn auch teilweise nach 2018, ebenfalls umstellen werden.

Der Grund hierfür ist, dass die konventionelle Betreibung der analoge Telefonie derzeit neben der in den letzten 15 Jahren eingeführten "VOIP" (voice over ip) - Technik betrieben wird. Dieser Doppelbetrieb soll aus Kostengründen zugunsten der modernen Technik beendet werden.  

Verschiedentlich wurde über schlimme technische Probleme bei der Umstellung berichtet. Danach waren Telefonanschlüsse tagelang nicht erreichbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Probleme nicht mehr bestehen oder kurzfristig abgestellt werden. Hierzu gehört auch die zunächst stotternde Umstellung von Telefon-Nebenstellenanlagen.

Ersthafte Probleme ergeben sich aber beim Datenschutz und bei der beruflichen Verschwiegenheit. Bei der bisherigen Technik konnte man sich allenfalls in das aktuelle Gespräch einhacken und dieses mithören oder aufzeichnen. Künftig werden alle Telefongespräche über einen Server des Telefon-Providers vermittelt. Alle Daten können dort gespeichert und gegebenenfalls gehackt werden. 

Aufgrund des Gesetzes über Vorratsdatenspeicherung (Gesetz am 06.11.2015 durch den Bundesrat angenommen, lag laut Spiegel online ein paar Wochen beim Bundespräsidenten und ist nun veröffentlicht) bestehen Verpflichtungen für die Telefon-Provider, bestimmte Daten für bestimmte Zeiträume zu speichern und gegebenenfalls (wohl nur auf gerichtliche Anordnung) herauszugeben. Das Gesetz wurde am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Seite 2218 veröffentlicht. 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich in ihrer Pressemitteilung 26/2015 vom 19.10.2015 gegen die Speicherung von Daten von Berufsgeheimnisträgern gewandt. Link Homepage BStBK

Die Steuerberaterkammern bemühen sich derzeit dem Vernehmen nach um eine berufsrechtlich praktikable Lösung.

Der Deutsche Steuerberaterverband /DStV) berichtet in Steuerberatung (Stbg) 10/2015 über seine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung am 21.09.2015 bei dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags. Hierdurch wurden die hier beschriebenen Risiken aber nicht behoben.

Verschlüsselung:
Grundsätzlich werden die Daten der Telefongespräche nicht verschlüsselt. Es besteht aber die Möglichkeit, ein Programm zur Verschlüsselung zu installieren mit der Folge, dass die Daten dann auf dem Weg des Anrufers zum Provider verschlüsselt sind. Der Provider muss die Daten unverschlüsselt speichern (Gesetz über Vorratsdatenspeicherung). Die Übermittlung der Daten zum Angerufenen erfolgt wieder grundsätzlich unverschlüsselt. Offenbar besteht aber die Möglichkeit, dass der Empfänger seinerseits eine Verschlüsselungssoftware installiert, so dass die Übermittlung vom Provider zum Empfänger ebenfalls geschützt ist. Wie eingeschränkt die Möglichkeiten einer Verschlüsselung sind, ergibt sich aus einem Artikel von Christian Ebert in www.ip-insider.de. Link zu dem Artikel von Ebert

Hinweis:
Der Mandant/ die Mandantin haben das Bestimmungsrecht über ihre Daten. Wenn sie auf die Einhaltung der Verschwiegenheit verzichten (bitte schriftlich regeln!), liegt in der Speicherung und einer eventuell rechtswidrigen Offenbarung der Daten keine Verstoß gegen den Datenschutz und gegen die berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung durch den steuerlichen Berater vor. Wenn ein derartiger Verzicht nicht schriftlich ausgesprochen wird, sollte der jeweilige steuerliche Berater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt (das gilt im Übrigen auch für Ärzte) sich weigern, in Telefongesprächen über die der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Informationen zu sprechen. Dieser Grundsatz galt schon bei der bisherigen Technik und ist bei Anwendung der neuen Technik umso wichtiger.    

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2016
11.01.2016 

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

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