Abgabefristen für die Steuererklärungen 2016
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.01.2017 die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen veröffentlicht.
Danach wurde die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2016 auf 31.05.2017 festgesetzt.
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2016/2017 folgt.
Sofern die Steuererklärungen durch einen steuerlichen Berater angefertigt werden, wurde die Frist auf den 31.12.2017 festgesetzt. Das Finanzamt kann in den im BMF-Schreiben bezeichneten Fällen die Steuererklärungen früher anfordern.
Bei begründeten Einzelanträgen kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2018 (bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Juli 2018) verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Die von der Politik groß angekündigte Verlängerung der Abgabefristen auf den 31. Juli tritt erst im Jahr 2019 - also für die Steuererklärungen 2018 - in Kraft.
Einige Bundesländer haben schon die die Steuererklärungen 2016 Sonderregelungen verfügt:
In Nordrhein-Westfalen wurde die Abgabefrist in 2015 auf den 31.07. verschoben, sofern man sich bis Ende Mai 2016 bei ELSTER registrieren lässt. Da Unternehmer ihre Steuererklärungen ohnehin über ELSTER abgeben müssen, gilt für Sie die verlängerte Frist automatisch. Eine ähnliche Regelung für 2017 haben wir noch nichts gefunden, wir gehen jedoch davon aus, dass sie auch in diesem Jahr gilt.
In Bayern kann man auch telefonisch Fristverlängerung beantragen. Link zur Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern
Das Bundesministerium der Finanzen hat den gemeinsamen Ländererlass vom 02.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2017
09.01.2017
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