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Blockheizkraftwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gewerbebetrieb?

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 01 vom 09.01.2019 "Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft" auf sein Urteil vom 20.09.2018 (Aktenzeichen IV R 6/16/2019) hin.

Zitat aus der Pressemitteilung 01 vom 09.01.2019 des BFH:
"Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist,"

Das BFH hat die Pressemitteilung 01 vom 09.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2019
09.01.2019

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