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Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat auf seine Homepage die zum 01.01.2019 geänderte "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht. 

Zitat aus der Pressemitteilung 31/2018 vom 27.11.2018 des OLG Düsseldorf:
"Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro."

Das OLG Düsseldorf hat die hat die Pressemitteilung 31/2018 vom 27.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2019
09.01.2019

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