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Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 20.12.2018 "Investmenterträge aus Madoff-Fonds" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 20.12.2018:
"I. Anwendungsbereich
Dieses Schreiben ist auf Investmenterträge im Sinne des § 16 InvStG aus den folgenden In-vestmentfonds anzuwenden:
- Herald (Lux) – US Absolute Return Fund (WKN: A0NFHW, ISIN: LU0350637061 (Euro) und LU0350636923(US-Dollar))
- Primeo Fund Primeo Select Fund (WKN 576058, ISIN KYG7243U1085)
- Thema Fund (WKN 541942, ISIN: IE0030487957)
- Herald Fund SPC (WKN A0CATF, ISIN: KYG441091090 (Euro) und KYG441091173 (US-Dollar))
Bei den genannten Investmentfonds handelt es sich um Investmentfonds, die im Rahmen ei-nes betrügerischen Schneeballsystems, das von dem namensgebenden Finanz- und Börsen-makler Bernhard L. Madoff initiiert wurde, Geld gesammelt haben (Madoff-Fonds). Diese Investmentfonds werden seit Ende 2008 nicht mehr an offiziellen Marktplätzen gehandelt und seit 2009 oder 2010 liquidiert.
II. Ausschüttungen
Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 InvStG ist grundsätzlich jede Ausschüttung eines Investment-fonds in voller Höhe ein steuerpflichtiger Investmentertrag. Eine nicht steuerpflichtige Rück-zahlung des in den Investmentfonds eingelegten Kapitals ist nur unter den Voraussetzungen des § 17 InvStG möglich. Da in den Fällen der Madoff-Fonds keine Rücknahmepreise festge-setzt worden sind, scheidet eine Anwendung des § 17 InvStG aus. Darüber hinaus ist keine Teilfreistellung anzuwenden.
Bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), ist aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer."

Das BMF hat das Schreiben vom 20.12.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2019
09.01.2019

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