NATO-Truppenstatut: Umsatzsteuervergünstigungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.01.2019 ein Schreiben "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen" veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 02.01.2019:
"Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 2. Januar 2018 - III C 3 - S 7492/07/10001 (2017/1028835) -, BStBl I S. 83, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. Januar 2019 ersetzt."
Das BMF hat das Schreiben vom 02.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 02/2019
09.01.2019
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