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Entreicherung und Bereicherung sind Voraussetzung für Schenkung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 27.07.2021 auf seiner Homepage sein Urteil vom 25.11.2020 (Aktenzeichen II R 25/18) veröffentlicht. Nach dem 1. Leitsatz des Urteils erfordert eine freigebige Zuwendung eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden. 

Entreicherung und Bereicherung sind Voraussetzung für Schenkung

Im Urteilsfall hat eine Angestellte von Konten ihres Arbeitgebers und zu dessen Konzern gehörender Unternehmen Gelder an einen Dritten überwiesen, für die es tatsächlich keine Geschäftsvorfälle gab.
Das Finanzamt und das Finanzgericht nahmen schenkungsteuerpflichtige Schenkungen der Angestellten an den Dritten an.
Dem ist der BFH in seinem Urteil nicht gefolgt, weil die Angestellte nicht entreichert wurde.
Auch eine Zuwendung der geschädigten Firmen an den Kläger kommt ersichtlich mangels Zuwendungswillens nicht in Betracht.

Der Bundesfinanzhof hat das Urteil vom 27.11.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2021
31.05.2021

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