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Neue Regelungen für den Energieausweis für Gebäude am Mai 2021

Der Verband Wohneigentum e.V. weist auf seiner Homepage darauf hin, dass ab Mai 2021 neue Regelungen für den Energieausweis für Gebäude gelten. Die Nichtbeachtung kann im Fall einer Vermietung oder eines Verkaufs eines Gebäudes mit Bußgeld belegt werden.

Neue Regelungen für den Energieausweis für Gebäude am Mai 2021

Zitat aus einer Information des Verbands Wohnungseigentum e.V. vom Mai 2021:
"Ist das Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer? Wer ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis bzw. eine Kopie vorlegen. Ab dem 1. Mai 2021 gelten dafür verschärfte Regelungen, auf Grundlage des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes 2020 (GEG)."

Der Verband Wohnungseigentum e.V. hat die Information vom Mai 2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Verband Wohnungseigentum e.V.

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2021
31.05.2021

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