Rentenanpassung zum 01.07.2021
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28.05.2021 der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27. April 2021 beschlossen hatte.
Rentenanpassung zum 01.07.2021
Zitat aus dem Beschlussprotokoll des Bundesrats vom 28.05.2021:
"Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27. April 2021 beschlossen hatte. Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum 1. Juli 2021 von 33,23 auf 33,47 Euro - das entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat - die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert.
Angleichung der Ost-Renten
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten."
Der Bundesrat hat die Protokolle seiner Sitzung vom 28.05.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat
COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2021
31.05.2021
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