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Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022

Die Steuerberaterkammer München weist am 02.06.2021 darauf hin, dass die Auszahlungsfrist für steuerfreie Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 31.03.2022 (bisher 30.06.2021) verlängert wurde.

Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022

Zitat aus der Mitteilung der Steuerberaterkammer München vom 02.06.2021:
"Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Möglichkeit würde am 30.06.2021 auslaufen.
Neu: Am 28.05.2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31.03.2022 zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes erfolgt im Rahmen des Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes.“

Die Steuerberaterkammer München hat die Mitteilung  vom 02.06.2021 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München 

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2021
07.06.2021

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