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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 17.06.2021 "Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren seit dem 25. Mai 2018; Änderung des BMF-Schreibens vom 13. Januar 2020" veröffentlicht.
- IV A 3-S 0130/19/10017 :004 -

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Das Schreiben betrifft Regelungen für Insolvenzverwaltung und für Informations- und Auskunftsansprüche.

Das BMF hat den Entwurf vom 17.06.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2021
21.06.2021

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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert