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Entwurf zu Ertragsteuern für virtuelle Währungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 17.06.2021 "Entwurf eines BMF-Schreibens: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token" veröffentlicht.  

Entwurf zu Ertragsteuern für virtuelle Währungen

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 17.06.202:
"Virtuelle Währungen:
In Anlehnung an die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/948 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (ABl. L 156 vom 19. Juni 2018, S. 43-74) sind virtuelle Währungen im Sinne dieses Schreibens digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber deren Werteinheiten von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können. Erfasst sind hiervon auch die als Token bezeichneten digitalen Werteinheiten mit Zahlungsfunktion (Currency oder Payment Token). Zu den bekanntesten virtuellen Währungen gehören beispielsweise Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple. Eine Liste virtueller Währungen kann auf der Internetseite http://coinmarketcap.com/de/ eingesehen werden."

Das BMF hat den Entwurf vom 17.06.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2021
21.06.2021

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