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Kassenaufzeichnungen im Excel-Format unter Umständen zulässig

Das Finanzgericht Münster hat in seiner Homepage sein Urteil vom 29.04.2021 (Aktenzeichen 1 K 2214/17 E,G,U,F) zur Kassenführung veröffentlicht.

Kassenaufzeichnungen im Excel-Format unter Umständen zulässig

Wesentliche Einzelheiten:
Beim Führen einer elektronischen Registrierkasse können nachfolgende Bearbeitung, durch die Einnahmen und Ausgaben nicht verändert werden, im Excel Format geführt werden.

Es wurde positiv beurteilt, das die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben durch einen täglichen Kassensturz mit Abgleich der Soll- mit dem Ist-Bestand erfolgt ist.

Das Gericht hat die Hinzuschätzungen deutlich reduziert.

Eine ausführliche Besprechung des Urteils erfolgt noch.

Das Finanzgericht Münster hat das Urteil vom 29.04.2021 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Münster  

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2021
21.06.2021

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