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Pandemiebekämpfung ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich befreit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 15.06.2021 "Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie; Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG" veröffentlicht.
GZ III C 3 - S 7130/20/10005 :015

Pandemiebekämpfung ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich befreit

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 15.06.2021:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder können aus Billigkeitsgründen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden."

Das BMF hat den Entwurf vom 15.06.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2021
21.06.2021

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