Rundfunkanstalten: Mitteilungen an die Finanzbehörden
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 18.06.2021 "Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV); Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2021" veröffentlicht.
- IV A 3 - S 0229/20/10003 :011
Rundfunkanstalten Mitteilung an die Finanzbehörden
Das Schreiben betrifft drei Änderungen.
Das BMF hat den Entwurf vom 18.06.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 25/2021
21.06.2021
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