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 der guten Ideen

Apotheken nicht ohne ärztliches Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 03/2015 auf sein Urteil vom 08.01.2105 (Aktenzeichen I ZR 123/13) hin.

Danach verstoßen Apotheken gegen das Arzneimittelgesetz, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept aushändigen.

COLLEGA-Wochen-Ticker weist auf das Urteil hin, da oft ein Unverständnis zu beobachten ist, wenn Apotheker sich weigern, ein bestimmtes Medikament ohne Rezept auszuhändigen. Dieses Verhalten wird oft als Schikane empfunden. Nun hat der BGH den Apothekern bestätigt, dass sie sich gar nicht anders verhalten können.

Der BGH hat die Pressemitteilung 03/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshofs 

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2015
12.01.2015