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Fahrten Wohnung Betriebsstätte und Reisekosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.12.2014 ein Schreiben veröffentlicht zur ertragsteuerlichen Beurteilung dieser Aufwendungen ab 01.01.2014 (Datum ist richtig).

Das Schreiben nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 zum gleichen Thema.
"Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285, BStBl I S. 188) wurde die Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben geändert. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Beurteilung von Reise-kosten ab dem 1. Januar 2014 Folgendes:"

Das erläutert auf knapp 7 Seiten, wie es das Gesetz angewendet haben möchte. Leider fehlt eine Übergangsregelung, so dass eine auf Unkenntnis beruhende andere Handhabung zu Streitfällen führen kann. Ab 2015 sollte man die Vorgaben der BMF beachten und gegebenenfalls die Mandanten entsprechend informieren.

Hintergrund:
Das neue Reisekostenrecht ist ab 01.01.2014 anzuwenden. Die Finanzverwaltung hat im September 2013 ein "begleitendes Schreiben" veröffentlicht. Dadurch wurden Unsicherheiten bei der praktischen Handhabung nicht beseitigt. Das Schreiben vom 23.12.2014 ersetzt die bisherigen Verlautbarungen und soll nun für Klarheit sorgen. Und das soll rückwirkend zum 1.1.2014 angewendet werden. Einzige Ausnahme: Die Regelungen für Mahlzeiten im Flugzeug gelten erst ab 1.1.2015.

Weiterführende Informationen:

Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) hat ein Merkblatt zur Neuregelung des Reisekostenrechts herausgebracht. Link Homepage www.shop.dws-verlag.de

Der bfd buchholz-fachinformationsdienst GmbH, Rodweg 1, 66450 Bexbach, bietet ein Online-Seminar zu dem Thema an. Aus der Werbung des bfd: "Das bfd-Online-Seminar versteht sich inklusive Zugriff auf die Videoaufzeichnung der Veranstaltung. Sie profitieren also doppelt von Ihrer Anmeldung! Gleichzeitig bedeutet das: Auch wenn Sie an dem Live-Termin keine Zeit haben, ist die Anmeldung sinnvoll, da Sie sich das Seminar unabhängig davon zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl als Video ansehen können." Link Homepage http://www.bfd.de/bfd-akademie/anmeldung/?no_cache=1&tx_trainingdates_pi1%5Bid%5D=318&tx_trainingdates_pi1%5BbackPid%5D=1752  

Das BMF hat das Schreiben vom 23.12.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2015
12.01.2015