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Kapitalertragsteuerpflicht bei Betrieben gewerblicher Art

Das Bundesministerium der Finanzen nimmt mit Schreiben vom 09.01.2015 zur Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art Stellung.

Das BMF hat des Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2015
12.01.2015