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 der guten Ideen

Steuererklärung per Fax

Der Bundesfinanzhof  (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 01/2015 auf sein Urteil vom 08.10.2014 (Aktenzeichen VI R 82/13) hin.

Danach kann eine Einkommensteuererklärung wirksam per Fax abgegeben werden.

Der BFH setzt sich nicht mit Fragen zu ELSTER auseinander, sondern verweist auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98. Danach ist entschieden, dass eine Übermittlung per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig ist. "Denn für die Einkommensteuererklärung gilt insoweit nichts anderes als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze" wird in der Pressemitteilung festgestellt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 01/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2015
12.01.2015