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Änderungen bei der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 05.07.2021 veröffentlicht: "Anwendungsregelung zur Änderung des § 141 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Abgabenordnung durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz"
GZ IV A 4 - S 0310/19/10001 :004  

Änderungen bei der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Das BMF-Schreiben vom 05.07.2021 beinhaltet Übergangsregelungen.

Das BMF hat das Schreiben vom 05.07.2021 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2021
26.07.2021

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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert