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Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht nach §§ 80, 81 AO

Die Steuerberaterkammer München weist in ihren Kammermitteilungen vom Juli 2021 auf den die Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 20.02.2021 hin. Danach wurde die Nachweise von Vollmachten geändert.  

Erleichterungen für den Nachweis der Vollmacht nach §§ 80, 81 AO

Siehe auch COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2021

Hinweise von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2021
26.07.2021

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